Spiel- und Gebührenordnung



Regelwerk und Bestimmungen der Dartliga Zollernalb (DLZA) (Stand 18.03.2025)


1. Anmelde-/ Teilnahmegebühren

  1. Die Teilnahmegebühr beträgt 150 Euro pro Mannschaft und Saison.
  2. Die Anmeldegebühr muss bis spätestens 14 Tage vor Beginn der neuen Runde auf das Konto: DARTLIGA ZOLLERNALB IBAN: DE26 6429 0120 0064 5160 08 überwiesen worden sein. Im Betreff „Teamname und Lokal“ angeben.
  3. Die persönliche Spieleranmeldung muss über das Online-Anmeldeformular auf www.dartfights.com vorgenommen werden. Dies ist erst möglich wenn der Mannschaftskapitän eine Mannschaft erstellt hat und diese zum Ligabetrieb angemeldet hat.

2. Allgemeine Spielregeln

  1. Alle Spieler und Teams haben sich sportlich fair zu verhalten. Insbesondere beleidigendes, in anderer Art und Weise unsportliches verstoßendes Verhalten wird nicht geduldet und kann geahndet werden.
  2. Ausbullen beginnt vor dem Spiel. Die Heimmannschaft und der wo am nächsten im oder am Bull ist fängt an. Treffen beide single oder rotbull wird wiederholt. Im Decider fängt derjenige an der das Ausbullen gewonnen hat.
  3. Heimmannschaft fängt an, Decider ausbullen
  4. Tablets müssen neben dem Board sichtbar stehen oder hängen.
  5. Während der Spiele, schreibt die Heimmannschaft an einem Board und die Gastmannschaft am anderen Board.
  6. Ein Ligaspiel muss auf mindestens zwei Dartboards ausgetragen werden. Die Boards sind so zu befestigen, dass sich das Zentrum 1,73 m über dem Boden befindet. Der Abstand, gemessen zur Boardoberfläche, beträgt 2,37 m. Es muss ein fest angebrachtes Oche (Abstandslinie 60cm breit, mindestens 3 cm hoch) vorhanden und die Boards ausreichend und schattenfrei beleuchtet sein. Der Boden muss so beschaffen sein, das zu Boden fallende Darts nicht beschädigt werden. Vor Beginn der Ligarunde werden alle Spielorte bzw. Dartanlagen, vom Ausschuss abgenommen. Die Spielerlaubnis wird erst nach positiver Prüfung erteilt.
  7. Das Rauchen im Wettkampfbereich ist untersagt.
  8. Die Benutzung eines Mobiltelefons ist für Spieler und Schreiber untersagt. Alle Mobiltelefone müssen im Spielbereich während des Ligaspiels auf „lautlos“ gestellt werden.
  9. Gespielt wird 501, Straight-in-Double-out. Einzel Best-of-Five, Doppel Best-of-Three.
  10. Es werden nur die Darts gewertet, deren Spitze nach dem Wurf die Oberfläche des Boards berühren. Darts, die vom Board abprallen, herausfallen oder durch andere Darts herausgeworfen werden, gelten als geworfen und dürfen nicht wiederholt werden. Der Spieler ist für seine Punktzahl selbst verantwortlich. Er darf seine Darts erst dann aus dem Board entfernen, wenn er dem Schreiber die Punktzahl mitgeteilt hat und dieser das Ergebnis bestätigt. Die Spieler haben den Schreiber zu kontrollieren
  11. Solange sich ein Spieler im Wurfbereich befindet, ist es seinem Gegner nicht gestattet, eine wurffertige Haltung einzunehmen.

3. Spielberechtigung

  1. Bei nicht vollständiger Bezahlung der Anmeldegebühr durch das Team werden nach Ablauf des Zahlungszieles die Spielberechtigungen aller der auf der Liste stehenden Spieler bis zum vollständigen Eingang des Betrages ausgesetzt.
  2. Spielerwechsel von einer Mannschaft in eine andere, ist nach einer Sperre von 3 Spieltagen laut Spielplan während der laufenden Saison möglich. Die Sperrfrist beginnt mit dem Eingang der Ummeldung beim Ausschuss.
  3. Jugendliche unter 18 Jahren sind nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen spielberechtigt, dass heißt wenn die gesetzlichen Bestimmungen im Ligabetrieb eingehalten werden können.

4. Spielbetrieb

  1. Ausgespielt wird der Ligawettbewerb, zusätzlich können weitere Wettbewerbe ausgerichtet oder vergeben werden.
  2. Die DLZA beginnt mit dem ersten Spieltag und endet mit dem letzten Pflichtspiel.
  3. Sämtliche Termine und Spielpläne werden den Teams vor Beginn der Saison zur Verfügung gestellt (Dartfights).
  4. Verlegungen von Spielen sind grundsätzlich möglich sofern beide Mannschaften den neuen Termin bestätigen unter Angabe der Partie, des Spielortes und der Uhrzeit.
  5. Vorverlegungen sind grundsätzlich möglich. Nachverlegungen müssen spätestens am Vortag vor dem nächsten offiziellen Spieltag erfolgt sein. Ausnahmen können durch den Ausschuss genehmigt werden.
  6. Nachverlegungen der letzten beiden Spieltage sind nicht möglich.
  7. Offizielle Spielverlegungen sind verbindlich. Triff eine der Mannschaften an dem verlegten Termin nicht an, hat sie das Spiel verloren.
  8. Die Heimmannschaft ist verpflichtet die Spiele zu schreiben.
  9. Der Teamcaptain der Heimmannschaft stellt als erstes sein Team auf. Der Teamcaptain der Gastmannschaft stellt dann sein Team dagegen.

5. Liga

  1. Die Liga wird vorerst aus einer Spielklasse bestehen. Ziel wird sein eine Unterteilung in die Spielklassen Oberliga, Bezirksliga und Kreisliga. Die Ligastruktur kann sich aufgrund fehlender/ zunehmender Teammeldungen ändern.
  2. Die Liga wird im Round Robin mit mindestens einer Hin- und Rückrunde gespielt.
  3. Die Platzierung in der Tabelle erfolgt in der Reigenfolge nach gewonnenen Punkten, Spielen und Legs.
  4. Gewertet wird ein Sieg mit 2:0 Punkten, ein Unentschieden mit 1:1 und eine Niederlage mit 0:2 Punkten. Bei völliger Gleichheit in der Abschlusstabelle (gewonnene und verlorene Punkte, Spiele und Legs) erfolgt ein Entscheidungsspiel auf neutralem Boden.
  5. Spieltag ist Samstag um 19:00 Uhr. Um Doppelbelegungen von Heimspielstätten zu vermeiden, können einzelne Spielpartien auf Freitag 20:00 Uhr bzw. Samstag 16:00 Uhr terminiert werden. Die betroffenen Teams sind angehalten bei Wunsch ihres Gegners das Spiel auf einen Ausweichtermin zu verlegen.
  6. Beim Nichtantreten, trotz 2 Terminen, 100 Euro Strafe und 2 Punkte Abzug.
  7. Tritt eine Mannschaft das Spiel mit einer Verspätung von 30 Minuten nicht an, so wird das Spiel als verloren gewertet.
  8. Tritt eine Mannschaft mit weniger als drei Spieler an, wird das Spiel als verloren gewertet, als ob diese Mannschaft nicht angetreten wäre.
  9. Eine Mannschaft kann maximal 10 Spieler für den Ligabetrieb melden.
  10. Eine Mannschaft darf maximal 50 % ihrer Spiele zu dritt antreten.
  11. Beim zweiten Nichtantritt der Mannschaft wird diese disqualifiziert.
  12. Das Zurückziehen eines Teams während der Saison, wird als Disqualifikation behandelt.
  13. Löst sich ein Team innerhalb der Saison auf oder wird disqualifiziert, so werden alle Begegnungen und Ergebnisse, auch für den jeweiligen Kontrahenten, als nicht gespielt gewertet.

6. Ligaausschuss

  1. Der Ligaausschuss besteht aus fünf Personen, dieser bestimmt die Einteilung der Spieltage und entscheidet in Streitfällen. Bei der nächsten Teamcaptainsversammlung wird dieser neu gewählt.

    Kassenwart:
    David Hubszer (07426 6120)

    Kassenprüfer:
    David Hubzser

    Ligaleiter:
    Uwe Sillmann, Tailfingen (+49 162 6243257)

    Beisitzer:
    Daniel Reichardt
    Milusch Melzer

7. Spielbericht

  1. Für jede Begegnung ist ein Spielbericht auszufüllen. Dieser ist währende der laufenden Begegnung online auszufüllen.
  2. Der Spielbericht enthält: Datum, Name der Teams, Namen und Vornamen der Spieler, Ergebnisse in Sets und Legs sowie die Unterschrift beider Teamcaptains oder ihrer Vertreter.
  3. Der Teamcaptain der Heimmannschaft stellt als erstes sein Team auf. Der Teamcaptain der Gastmannschaft stellt dann sein Team dagegen.
  4. Das Gastteam ist zur Mitschrift verpflichtet. Beide Bögen werden dann von beiden Teamcaptains unterschrieben.
  5. Sollte die Ligaverwaltung fünf Tage nach dem Spiel noch nicht über das Ergebnis informiert sein, so wird das Spiel für die Heimmannschaft als verloren gewertet.

8. Interessengemeinschaft Dart Liga Zollernalb (DLZA)

  1. Die DLZA ist eine Interessengemeinschaft die gemeinsam das Ziel hat, in ihrer Freizeit und als Hobby in einer Liga Dart zu spielen. Die eingezahlten Gelder werden ausschließlich für Förderpreise (100 % Ausschüttung abzüglich Gebühr für Ligaverwaltung) gebraucht. Sämtliche Regeln werden von den Dartspielern der DLZA mit ihrer Unterschrift als verbindlich angenommen und akzeptiert, die sich freiwillig der Interessengemeinschaft angeschlossen haben.
  2. Nimmt der Spieler nach Ende der Runde nicht mehr am Spielbetrieb teil, bestehen keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Interessengemeinschaft. Die Verpflichtungen bestehen erst wieder, wenn man in die Interessengemeinschaft zurück möchte.

9. Datenschutz

  1. Mit dem Beitritt erklären sich die Mitglieder der Interessengemeinschaft DLZA per Unterschrift einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft bekannten und benötigten personenbezogenen Daten per EDV gespeichert werden, dies unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach dem EU-DSGVO.
  2. Jedes Mitglied bekommt eine Spielernummer zugeordnet. Die Daten werden durch geeignete Mittel vor dem Zugriff Dritter geschützt.
  3. Da vorerst keine Internetseite bzw. Magazin geplant ist, werden die Daten (Teamtabelle eventuell Einzelrangliste) nur über WhatsApp und im Spiellokal der gemeldeten Teams veröffentlicht.
  4. Das einzelne Mitglied kann jederzeit Einwände gegenüber dem Ausschuss gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt eine weitere Veröffentlichung seiner Daten mit Ausnahme von Ergebnissen aus Ligaspielen.
  5. Jedes Mitglied trifft die Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten freiwillig und kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Jedes Mitglied erklärt anhand seiner persönlichen Unterschrift, das es das vorstehende zur Kenntnis genommen hat.

10. Haftungsausschluss

  1. Die Dartliga Zollernalb (DLZA) und deren Mitglieder haften nicht für selbstverschuldete Unfälle im Rahmen der Ligaspiele, Siegerehrung und Veranstaltungen der DLZA. Weiterhin ist die Haftung der DLZA und deren Mitglieder für fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. Die Haftung für vorsätzliches Handeln bleibt unberührt. Die Teilnahme an Ligaspielen, Siegerehrung sowie sonstigen Veranstaltungen der DLZA erfolgen auf eigene Gefahr.
  2. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft DLZA sind sich bewusst, dass ein Versicherungsschutz für entstandene Schäden durch die DLZA nicht besteht, sondern nur im Umfang, wie er durch von jedem Mitglied privat abgeschlossene Versicherungen abgedeckt ist.